Slogan

"Ihre Zukunftspläne wurden ihr aus dem Kopf geschlagen"

Katharina studiert in einer Großstadt Design. Sie ist...  mehr ›


"Schutz vor Gewalt kann sie sich nicht leisten"

Haifa ist gemeinsam mit ihrem Ehemann und drei Kindern aus dem Irak...  mehr ›


"Verheiratet und verprügelt. Bis dass der Tod sie scheidet?"

Frau M. lebt seit zehn Jahren in einer bundesdeutschen Kleinstadt mit...  mehr ›


"Verheiratet und verprügelt. Bis dass der Tod sie scheidet?"

Frau M. lebt seit zehn Jahren in einer bundesdeutschen Kleinstadt mit ihrem Mann zusammen, sie haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von sieben und neun Jahren. Frau M. ist Bürokauffrau und hat seit kurzem eine Halbtagsstelle.
Die häusliche Gewalt begann schleichend. Erst stellte Frau M. fest, dass ihr Mann sie immer mehr kontrollierte. Dann wurde er sehr aufbrausend. Inzwischen rastet er bei jeder Kleinigkeit aus, er beschimpft und demütigt sie.  Mehrmals hat er sie so geschlagen, dass blaue Flecke sichtbar waren.
Er geht oft alleine aus und gibt das gemeinsame Geld aus. Frau M. hat kaum genug Geld für die nötigsten Einkäufe.
Auch zu den Kindern wird er immer ungerechter. Vor allem die Jüngste hat Angst vor ihm.
Als er am letzten Wochenende im Beisein der Kinder wieder zugeschlagen hat,  entschließt sich Frau M. ihn zu verlassen. Von einer Freundin hat sie gehört, dass sie in ein Frauenhaus flüchten kann, dass die Adresse geheim ist und dass sie dort Hilfe bekommt. Die Notrufnummer findet sie in der Zeitung.
Frau M ruft an. Eine Mitarbeiterin ist am Wochenende nicht vor Ort. Auskunft kann ihr jedoch auch eine Bewohnerin geben: Das Haus ist voll belegt, für sie mit zwei Kindern ist kein Platz.

Eine flächendeckende Vorhaltung von bedarfsgerechten Frauenhausplätzen ist besonders in den Ballungsgebieten nicht gegeben. In bundesdeutschen Frauenhäusern können jährlich mindestens 7.000 Frauen wegen Überfüllung nicht aufgenommen werden, weitere 2.000 können aus anderen Gründen (z.B. Finanzierungsprobleme oder fehlende Barrierefreiheit) nicht im Frauenhaus ihrer Wahl aufgenommen werden.

Frau M. erhält andere Telefonnummern von weiter entfernt liegenden Häusern. Sie will nicht so weit weg, um ihre Arbeitsstelle und die Schulen für die Kinder nicht zu verlieren. Am Montag ruft sie dann doch ein anderes Frauenhaus an. Die Mitarbeiterin sagt, dass ein Zimmer frei ist, jedoch muss Frau M. hier den Aufenthalt für sich und ihre Kinder selber finanzieren. Das sind bis zu 3.000 Euro im Monat. So viel kann sie nicht bezahlen. Die Mitarbeiterin erklärt ihr, dass sie ergänzende Leistungen vom Jobcenter bekommen könnte, allerdings bliebe ihr für sich und die Kinder dann nur so viel, wie die Regelleistung nach Hartz IV beträgt.

Frauen, die selbst Erwerbseinkommen haben, werden durch hohe Tagessätze in Frauenhäusern dazu gezwungen, Sozialleistungen zu beantragen, die sie sonst nicht benötigen. Ihnen droht Verschuldung und Abhängigkeit. Das schreckt Frauen mit eigenem Einkommen ab, solche Frauenhäuser aufzusuchen.

Frau M. will nicht wieder von Sozialleistungen abhängig werden und sie will auch unbedingt ihre Arbeit behalten. Sie hat Angst vor dem sozialen Abstieg.

Es gibt keinen freien Zugang für alle von Gewalt betroffenen Frauen. Frauen ohne Sozialleistungsanspruch haben in vielen Bundesländern keine Chance auf einen Platz im Frauenhaus. Hiervon sind Auszubildende, Studentinnen, Frauen aus den EU - Beitrittsländern, Migrantinnen mit Wohnsitzbeschränkung und Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus vorrangig betroffen.

Frau M. entschließt sich trotz aller Hürden zur Flucht ins Frauenhaus.