Slogan

Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht!

Gewalt gegen Frauen ist weltweit die häufigste Menschenrechtsverletzung. Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist eine Pflichtaufgabe des Staates.

Parlament und Regierung fordern wir auf

  • zu gewährleisten, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht Schutz und qualifizierte Hilfe in einem Frauenhaus ihrer Wahl erhalten können
  • sicherzustellen, dass alle Frauenhäuser als Einrichtungen auf gesetzlicher Grundlage verlässlich finanziert werden sowie räumlich und personell gut und barrierefrei ausgestattet sind "  

 

Die Kampagne der Frauenhäuser in Deutschland fordert „Schwere Wege leicht machen!"

Alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder benötigen effektiven Schutz und qualifizierte Hilfe. Dies kann nur gewährleistet werden durch:

  • eine Finanzierung, die jeder betroffenen Frau und ihren Kindern einen Platz zur Verfügung stellen kann, unabhängig von ihren Lebensumständen, Einkommen, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder möglicher Behinderung
  • eine langfristig abgesicherte und verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser, die diese auch personell und räumlich angemessen ausstattet
  • eine Finanzierung, die genügend Frauenhausplätze schafft (Empfehlung der Task Force des Europarates: 1 Frauenhausplatz auf 7.500 Einwohner/-innen (Gesamtbevölkerung). In Deutschland gibt es derzeit 1 Frauenhausplatz auf 12.000 Einwohner/-innen)

Wir fordern die Politikerinnen und Politiker in Deutschland auf, die Finanzierung von Frauenhäusern als Einrichtungen zu einer Pflichtaufgabe des Staates zu machen. Sie muss unbürokratisch, bedarfsgerecht und verlässlich sein zum Schutz aller gewaltbetroffenen Frauen und ihrer Kinder.

Die Forderung für eine gesicherte Finanzierung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder bezieht sich nicht nur auf die Frauenhäuser, sondern auf das gesamte Frauenunterstützungssystem.

Folgende Anforderungen werden an die Finanzierung von Frauenhäusern gestellt, um sichere und zuverlässige Hilfe leisten zu können:

Quantität: Es müssen gerade in den Ballungsgebieten genügend Frauenhausplätze für Zuflucht suchende Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stehen. In ländlichen Gebieten müssen Frauenhäuser in zumutbarer Entfernung für Frauen und ihre Kinder erreichbar sein.

Qualität: Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen qualifizierte Beratung und Unterstützung - dazu muss es in den Frauenhäusern genug gut ausgebildete Mitarbeiterinnen geben.

Niederschwelligkeit: Die Finanzierung muss eine schnelle, unbürokratische und unkomplizierte Aufnahme im Frauenhaus für alle Zuflucht suchenden Frauen und ihre Kinder gewährleisten.

Bedarfsgerechtheit:  Frauenhäuser müssen personell und räumlich so ausgestattet sein, dass sie mit ihrem Angebot für die  unterschiedlichen Lebenssituationen der Frauen und ihrer Kinder geeignet sind. Barrierefreiheit ist hierfür ein Beispiel, andere Beispiele sind die Aufnahme von Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen oder mit Suchtproblemen. 

Schutz, Sicherheit und Anonymität für Frauen und Kinder: Schutz, Anonymität und Sicherheit der Frauen und ihrer Kinder muss auch in Bezug auf die Art der Finanzierung absoluten Vorrang haben.

Sicherheit für Frauenhäuser: Die Finanzierung der Frauenhäuser muss im Interesse der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder unbürokratisch, bedarfsgerecht, verlässlich und gesetzlich abgesichert, d.h. unabhängig von wechselnden Haushaltslagen und politischen Mehrheiten sein.

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Mehr Informationen finden Sie bei Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und bei der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF).